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Finanz-Partner Pfaffenhofen
 Vorsorgeverfügungen  Alles aus einer Hand! 



Finanz-Partner Pfaffenhofen
Nikolaus Schuster
Ingolstädter Str.9
85276 Pfaffenhofen

Tel: 08441-2799668 ...... 0176-47081408
Fax: 08441-2799693
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Bewertung:


Die Vorsorgeverfügungen setzen sich zusammen aus:

- Vorsorgevollmacht

- Betreungsverfügung

- Patientenverfügung


Hier ein Video über dieses Thema

[url=Video]Die Vorsorgevollmacht - Jeder sollte sich darüber Gedanken machen![/url]


Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung


Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen. Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw. Verfügungen:
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungsverfügung
• Patientenverfügung
Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Was ist eine Patientenverfügung?



Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden?


Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann sich dabei auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B. Verträge, Bankangelegenheiten oder den Einzug in ein Pflegeheim, aber auch auf ganz individuelle, persönliche Angelegenheiten. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte man sie notariell beglaubigen lassen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht allgemein vorgeschrieben, aber juristisch dann erforderlich, wenn sie zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll, mithin also in allen Angelegenheiten, die Bankgeschäfte betreffen. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit daraufhin überprüft werden, ob die einstmals getroffenen Aussagen auch weiterhin Gültigkeit haben sollen. Die Fortgeltung sollte durch Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigt werden. Da eine Vorsorgevollmacht ganz auf den einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form auch einen großen Gestaltungsspielraum.



Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und keine Vorsorgevollmacht getroffen haben, kann die Bestellung eines "Betreuers" für Sie notwendig werden. Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. Durch Erlass einer Betreuungsverfügung in gesunden Tagen können Sie Vorsorge treffen, dass später tatsächlich eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens in Ihren Angelegenheiten tätig werden können. Die Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst werden. Sie kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden: Sie können beispielsweise verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person auch im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit als Betreuer ausgewählt werden soll. Mit einer Betreuungsverfügung können Angelegenheiten in den folgenden Bereichen geregelt werden:
• Untersuchung des Gesundheitszustands, ärztliche Heilbehandlungen und Eingriffe
• Bestimmungen des Aufenthalts und die Organisation der Pflege
• Wohnungsangelegenheiten, z.B. Wohnungsauflösung bei Heimeinzug
• Abschluss eines Heimvertrags
• Bankgeschäfte und Vermögensverhältnisse
Unterbringung ( z.B. mit gerichtlicher Genehmigung erfolgende Einweisung in eine geschlossene oder geschützte Einrichtung) und "unterbringungsähnliche Maßnahmen", z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen


Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Schritte unterbleiben sollten. Die Patientenverfügung sollte mindestens folgendes enthalten:
• Eingangsformel
• Möglichst genaue Beschreibung der Situation(en), für welche die Patientenverfügung gelten und zur Anwendung gebracht werden soll, z.B. "Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde" oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde"
• Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, z.B. lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung
• Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung
• Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
• Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
• Eventuell Hinweis auf Organspende-Bereitschaft
• Schlussformel
• Datum, Unterschrift
• Aktualisierung(en), versehen mit Datum und Unterschrift

Seit September 2009 ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt. Patientenverfügungen
• können nur von einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden.
• müssen schriftlich vorliegen, können aber jederzeit formlos widerrufen werden.
• gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
• dürfen nicht die Bedingung für die Aufnahme in einem Heim sein (Kopplungsverbot).
• definieren eine medizinische Behandlung. Diese muss von Ärzten, Betreuern und Bevollmächtigten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Verfügung ausgestellt wurde. Passt die Verfügung nicht auf die Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt, Betreuer und Bevollmächtigte gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet das Betreuungsgericht.
Unabhängig von einer Patientenverfügung rät der Deutsche Caritasverband dazu, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. In dieser wird eine Person des Vertrauens (Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin) benannt. Sie wird zur Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.






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